Städte und Gemeinden können weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzungen und Vorschriften regeln, soweit die Bundes- und Landesgesetze dazu keine Regeln enthalten. Alle Satzungen, die innerhalb eines Gemeindegebietes gelten, nennt man Ortsrecht.

So regelt die Hauptsatzung beispielsweise die Arbeit des Stadtrates und seiner Gremien. Eine weitere wichtige Grundlage der Verwaltungsarbeit ist die Haushaltssatzung. Sie legt u.a. fest, mit welchen Einnahmen die Kommune im betreffenden Jahr rechnet und wofür sie ihr Geld ausgeben möchte.

Im Folgenden stellen wir Satzungen und Verordnungen der Stadt Wittichenau zum Download bereit. Es handelt sich um Lesefassungen. Änderungen werden fortlaufend eingearbeitet. Dennoch geben wir keine Gewähr für die Aktualität der Rechtsvorschriften. Rechtlich verbindlich sind die gedruckten und amtlich veröffentlichten Fassungen, die in den jeweils zuständigen Ämtern einzusehen sind.

Die dazugehörenden Anträge und Formulare erhalten Sie hier.

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