Unser Fundbüro ist zentrale Anlaufstelle, wenn Sie in unserem Gemeindegebiet einen Gegenstand verloren haben. Auch wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Eigentümer Ihnen unbekannt ist, melden Sie sich bei uns. Wir helfen dabei, dass der Eigentümer die Fundsache zurückerhält.
Derzeit bewahren wir diese Fundgegenstände auf:
- 4 Fahrräder
- 3 Schlüsselbunde
- 1 Schlüsseltasche schwarz (mit Inhalt)
- verschiedene Schlüssel mit Schlüsselanhänger oder Schlüsselbänder
- Lederetui mit Blutzuckermessgerät
- Kette mit Ehering
- schwarze Herrenjacke gesteppt (Engelbert Strauss)
- ein Addidas Basecap schwarz mit Sternen
- VW Autoschlüssel am Schlüsselring mit 2 Schlüsseln und Smileyanhänger
- VW Autoschlüssel (verloren am Reitplatz- Wittichenau)
Aufbewahrungsfrist
Fundsachen bewahren wir ab dem Tag der Fundanzeige sechs Monate lang auf. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
KONTAKT
Markt 1
02997 Wittichenau
Zimmer 10
Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Brückner
Telefon: 035725/ 75512
RECHTSGRUNDLAGEN
Ich habe meine Geldbörse, Dokumente oder persönliche Unterlagen verloren. Was nun?
Wir empfehlen, ein wenig Geduld zu haben. Es dauert in der Regel eine Weile, bis Fundsachen im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie anhand der Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was kann ich tun?
Haben Sie ein wenig Geduld. Schlüssel erreichen uns oft erst einige Zeit nach dem Verlust. Eine Schlüsselsuche ist leider nur in Ausnahmefällen telefonisch oder per E-Mail möglich, wenn etwa Autoschlüssel, auffällige Bänder oder Anhänger am Schlüssel vorhanden sind. Wir empfehlen deshalb, regelmäßig zu unseren Öffnungszeiten im Fundbüro vorbeizuschauen. Bitte denken Sie daran, einen Vergleichsschlüssel mitzubringen.
Ich habe ein Handy oder anderes technisches Gerät verloren. Wie geht es weiter?
Um gezielt nach Ihrem Gerät schauen zu können, nennen Sie uns den Hersteller, das Modell und geben uns eine Gerätebeschreibung. Als Eigentumsnachweis kann die Seriennummer (bei technischen Geräten) oder die IMEI-Nummer (bei Handys) dienen. Diese Nummern finden Sie auf dem Originalkarton oder im Kaufbeleg. Damit wir Ihnen Ihr Handy aushändigen können, genügt uns auch, wenn Sie das Gerät im Fundbüro über den PIN-Code entsperren.
Meine Versicherung benötigt eine Bescheinigung, dass mein gestohlenes Fahrrad nicht aufgefunden wurde. Wie bekomme ich diese Negativbescheinigung?
Sie erhalten diese Bescheinigung zu unseren Öffnungszeiten im Fundbüro. Diese Bescheinigung kann frühestens vier Wochen nach dem Diebstahlstag im Fundbüro beantragt werden. Bitte bringen Sie dazu die Versicherungsbescheinigung mit. Unsere Negativbescheinigung erstellen wir kostenfrei.
Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden und im Fundbüro abgegeben. Was muss ich zur Abholung beachten?
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt kostenfrei. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Porto werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos oder ähnliches.
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Ich habe etwas gefunden? Was nun?
Bitte helfen Sie mit, dass der Eigentümer seine verloren gegangenen Gegenstände schnell wieder zurückbekommt.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, der mehr als 10 € wert ist, haben Sie den Fund unverzüglich im Fundbüro anzuzeigen. Wir nehmen dazu eine Fundanzeige auf. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Wir empfehlen dann die Fundsache bei uns abzugeben, da unser Fundbüro für die Verlierer als Anlaufstelle dient.
Ich habe etwas in einer Behörde oder in einem Linienbus gefunden. Was muss ich tun?
Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze eine sofortige Anzeige- und Abgabepflicht der Fundsachen. Wir empfehlen, die Fundsache direkt vor Ort an eine verantwortliche Person zu übergeben.
Wo kann ich Fundsachen abgeben?
Fundsachen können im Rathaus, Markt 1, im ersten Obergeschoss in Zimmer 10 abgegeben werden.
Steht mir ein Finderlohn zu?
Bei Abgabe der Fundsache können Sie Ihr Recht auf einen Finderlohn anmelden. Der Anspruch auf Finderlohn entsteht gegen den Eigentümer der Fundsache. Das heißt, Sie erhalten den Finderlohn nur, wenn der Eigentümer bekannt wird und die Sache abholt. Den Finderlohn erhalten Sie direkt vom Eigentümer.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € fünf Prozent vom Wert dieser Sache. Darüber hinaus beträgt der Finderlohn drei Prozent.
Bei Funden in Behörden oder Fahrzeugen des ÖPNV gelten abweichende Regelungen.
Zum Thema Finderlohn beraten wir Sie gern direkt im Fundbüro.
Die Fundsache wurde nicht abgeholt. Kann ich nun Eigentümer werden?
Sie können bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf der üblichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so dürfen Sie das Eigentum an der Sache erwerben. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
Ein Eigentumserwerb ist ausgeschlossen bei Verkehrsfunden, Schlüsseln, persönlichen Dokumenten/Unterlagen.