Die Ortschaftsräte der Ortsteile Wittichenaus werden aller fünf Jahre gewählt. Sie vermitteln zwischen Bürger und Verwaltung und entscheiden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel u.a. über
- die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht
- die Pflege des Ortsbildes
- die Förderung von Vereinen und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
- die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten
Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Zu diesem Zweck werden mit dem Ortschaftsrat regelmäßig Ortsbegehungen mit dem Bürgermeister durchgeführt.
Bei den Kommunalwahlen am 26.05.2019 wurden folgende Ortschaftsräte gewählt:
RECHTSGRUNDLAGEN
Zur Ortschaftsverfassung in der Sächsischen Gemeindeordnung
Dubring
Mathias Brückner
Dubring 17
Maik Henze
Beate Heffter
Hoske
Roland Salowsky
Hoske 38
Christiane Lindner
Joachim Reißk
Keula
Peter Schubert
Keula 31
Anja Brückner
Torsten Polk
Kotten
Hubertus Korch
Kotten 56
Peter Reinelt
Claudia Seidemann
Maukendorf
Katharina Witschas
Am Wald 6
Andreas Gehrmann
Henryk Alte
Rachlau
Manfred Modsching
Rachlau 66
Ottmar Six
Petra Mark
Saalau
Jürgen Michauk
Saalau 47
Gerhard Mögel
Georg Szczepanski
Sollschwitz
Georg Brösan
Sollschwitz 72
Benedikt Brösan
Frank Krahl
Norbert Mickel
Spohla
Heike Mickan
Spohla 62
Doreen Börner
Stefan Fichert