Vergebene Bauleistungen nach § 12 Abs. 3 VOB/A

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informieren wir hier über Auftragsvergaben nach Beschränkten Ausschreibungen (Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer) und über Freihändige Vergaben (Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer). Die Informationen über die erteilten Aufträge werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.

Vergebene Aufträge zu Lieferungen und Leistungen nach § 12 Abs. 2 VOL/A

Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A ist über Auftragsvergaben nach Beschränkten Ausschreibungen (Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer) und über Freihändige Vergaben (Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren.
Die Informationen über die erteilten Aufträge werden für die Dauer von drei Monaten vorgehalten.