Eine Schiedsverhandlung dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung gütlich beizulegen. Das Schiedsgericht kann in folgenden Fällen angerufen werden:
- Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten
- Verletzung der persönlichen Ehre (Beleidigung)
- Schadenersatzansprüche
- Schmerzensgeld
- Kaufpreiszahlungen oder Herausgabe des Kaufgegenstandes
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Eine Schiedsverhandlung ist erheblich billiger als eine Gerichtsverhandlung. Das Verfahren ist schnell und unbürokratisch. Außerdem können Sie sich beim Friedensrichter während der monatlichen Sprechstunde kostenlos beraten lassen. Das sind nur einige gute Gründe dafür, auch in Ihrem Fall “Schlichten statt Richten” zu lassen.
Mitglieder unserer Schiedsstelle:
Matthias Liebert | Friedensrichter
Anna Bulang | Stellvertreterin
Susanne Retzela | Protokollantin
Kontakt:
schiedsstelle@wittichenau.de