Der Stadtrat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt Wittichenau, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. Die Stadträte
- legen fest, wie die Stadt verwaltet wird
- bestellen Mitglieder in die Ausschüsse des Stadtrates und wählen den Stellvertreter des Bürgermeisters
- entscheiden, inwieweit die Stadt freiwillige Aufgaben übernimmt
- beschließen Satzungen, Ortsrecht und Flächennutzungspläne
- entscheiden über Änderungen des Gemeindegebietes
- entscheiden über die Durchführung von Bürgerentscheiden oder die Zulässigkeit von Bürgerbegehren
- ernennen Ehrenbürger
- stellen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Bedienstete ein und können diese auch wieder entlassen
- übertragen Aufgaben an den Bürgermeister
- verfügen über das Vermögen der Stadt
- befinden über die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung und Auflösung städtischer Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen
- genehmigen Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne
- setzen die Höhe von Abgaben fest
- überwachen die Ausführung ihrer Beschlüsse durch die Verwaltung
Wahlen zum Stadtrat finden aller fünf Jahre statt.