Eingebettet in die Landesentwicklung des Freistaates Sachsen, die die Erstellung der räumlichen Gesamtplanung für die Entwicklung des Freistaates beinhaltet, konkretisiert die Regionalplanung in den einzelnen Fachbereichen, wie z. B. Verkehrsplanung, Schulnetzplanung u. a. die Ziele und Grundsätze unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten.
Die regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien umfasst auf 4.507 km2 die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz mit insgesamt zirka 547.000 Einwohnern (Stand August 2023) und ist für die Entwicklung unseres Regionalplanes zuständig, der insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Siedlung und Infrastruktur wichtige Grundlagen festlegt.
Auf der Grundlage des Regionalplans entwickeln Städte und Gemeinden beispielsweise ihre Bauleitpläne und Konzepte und setzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten individuelle Schwerpunkte, aus denen letztendlich kommunale Projekte entwickelt werden. Zur Finanzierung dieser stellen die Europäische Union, der Bund und der Freistaat Sachsen zahlreiche Förderprogramme und Konjunkturprogramme zur Verfügung.
Die Veränderungen in den letzten 30 Jahren sind in Wittichenau keineswegs unübersehbar. Neben einer umfassenden Innenstadtentwicklung konnten zahlreiche weitere Projekte umgesetzt werden. Einen kleinen Überblick geben die folgenden Beispiele.
BUND-LÄNDER-PROGRAMM
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Im Zuge der Neuausrichtung der Programme der Städtebauförderung zum Programmjahr 2020 wurde die Gesamtmaßnahme vom bisherigen Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP)“ in das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt” (SZP) überführt.
Fördergebiet blieb weiter der „Innere Stadtkern”, der noch einmal konkretisiert wurde.
BUND-LÄNDER-PROGRAMM
Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP)
Mit dem Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ werden sächsische Gemeinden mit weniger als 17.500 Einwohnern unterstützt, welche dabei ihre städtebauliche Infrastruktur der Daseinsvorsorge gemeinsam mit anderen Kommunen bedarfsgerecht anpassen. Die Förderung zielt auf die Zusammenarbeit der Gemeinden, um beim Infrastrukturangebot langfristig zu kooperieren und dadurch die Lebensqualität in der Region zu stärken.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)
Das von 1971 bis 2012 durchgeführte “klassische” Programm der Städtebauförderung beruhte auf einem komplexen Zusammenspiel vielfältiger rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Grundlagen. Das allgemeine Ziel der Sanierungsmaßnahmen, eine Behebung “städtebaulicher Missstände” zu erreichen, hatte zu einer breiten Vielfalt von Handlungsfeldern und Einsatzbereichen von kleinen Städten und Gemeinden bis hin zu dicht besiedelten Großstadtquartieren geführt. Es galt, erneuerungsbedürftige Bestandsstrukturen aus zeitlich verschiedenen Epochen und Typologien an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dagegen dienten der Schaffung von neuen Wohnquartieren oder der Innenentwicklung durch neue Nutzungseinheiten, die von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde waren.
Beide Maßnahmetypen waren mit der zeitweiligen Festsetzung eines Gebietes verbunden, in dem die öffentliche Hand besondere Einschränkungen der Bodennutzung im Sinne der Sanierungs- bzw. Entwicklungsziele durchsetzen konnte. Ein bedeutender Teil der Kosten entfiel auf die öffentliche Förderung, die eine privatwirtschaftliche Investitionstätigkeit vorbereiteten, anregten oder erneut in Gang setzen sollte.
Brücken der Zukunft
Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes werden Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte mit dem Ziel der Stärkung der Investitionstätigkeit zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur unterstützt. 800 Millionen Euro für Schulen, Straßen, Sportstätten und ÖPNV
“Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum”
Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.
Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden, erfolgte durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete.
Die Stadt Wittichenau konnte beim 6. und 7. Aufruf mit ihren Projekten das Entscheidungsgremium überzeugen und kann somit zwei weitere Projekte umsetzen.
EU-Förderprogramm “LEADER”
Die Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen wird maßgeblich durch die Akteure vor Ort vorangetrieben. Die LEADER-Entwicklungsstrategie 2023-2027, die auf der Grundlage des selbst erarbeiteten multisektoralen Entwicklungskonzeptes der LEADER-Region “Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft” beruht, sieht neben der Ansiedlung neuen Gewerbes, der Umnutzung leerstehender Bausubstanz u. a. auch die Förderung der kleinen touristischen Infrastruktur und die Erneuerung öffentlicher Plätze vor. Die detaillierten Förderschwerpunkte sind unter www.ohtl.de zu erfahren.
Was heißt hier LEADER? – Što rěka tu LEADER?
LEADER ist ein europäisches Förderprogramm für ländlichen Regionen, bei dem die Menschen vor Ort die Entwicklung mit eigenen Projekten gestalten können. Der Begriff hat seinen Ursprung im Französischen und steht für: Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale (kurz: LEADER). In die deutsche Sprache übertragen heißt das: „Die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.“ Bei uns in der OHTL würde man auf Sorbisch sagen: „Zwjazanje akcijow k wuwiću hospodarstwa we wjesnych kónčinach.“
Die LES ist unser Plan! – LES je naš plan!
Die LEADER-Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023 bis 2027 (kurz: LES) wurde mit breiter Beteiligung vieler Akteure der OHTL-Region erarbeitet. In der Strategie sind die Beteiligungsgrundsätze, die Beschreibung der Region, ihre Potentiale und Entwicklungsbedarfe dargestellt. Daraus abgeleitet wurden strategische Ziele definiert und ein Aktionsplan mit Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen aufgestellt. Die LES ist die Grundlage unserer Arbeit für den regionalen Entwicklungsprozess. Die Strategie ist unter https://ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-themen/ abrufbar.