Der Landkreis Bautzen erhielt das Kommunale Ehrenamtsbudget 2019 vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Diese Mittel reicht der Landkreis an ehrenamtliche Engagierte weiter. Um eine Förderung können sich Vereine, Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen und Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, bewerben

Gefördert werden Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen. Dafür können zwischen 200 und 1.500 Euro Fördergeld beantragt werden. Nicht gefördert werden Investitionen, Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige. Für Maßnahmen, die bereits über andere Förderrichtlinien unterstützt werden, erfolgt eine nachrangige Förderung.

Eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget kann über ein Onlineformular beantragt werden. Dazu ist das Formular vollständig auszufüllen. Je Antragsteller ist ein Antrag zulässig. Das Landratsamt Bautzen entscheidet ab Juni über die Förderfähigkeit der eingegangenen Förderanträge. Anträge sind jedoch bis zum 30. September möglich. Wird Fördergeld bewilligt, ist dieses im Jahr 2019 auszugeben. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich an Dunja Reichelt, die Beauftrage für das Ehrenamt im Landratsamt.

Das Formular zum Ehrenamtsbudget finden Sie hier: