Die Stadt Wittichenau ist bemüht, ihre Website www.wittichenau.de im Einklang mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wittichenau.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht alle Inhalte sind vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
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PDF-Dokumente und Formulare, insbesondere ältere Dateien, sind teilweise nicht barrierefrei zugänglich (z. B. fehlende Tag-Struktur, keine maschinenlesbaren Inhalte).
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Einige Bilder und Grafiken enthalten keine oder unvollständige Alternativtexte.
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Videos auf der Website sind zum Teil nicht untertitelt oder verfügen nicht über eine Audiodeskription.
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Die Navigation per Tastatur ist in einzelnen Bereichen der Seite eingeschränkt möglich.
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Kontraste und Schriftgrößen erfüllen nicht überall die Anforderungen der BITV.
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In einigen Fällen fehlen ARIA-Labels für Screenreader.
Wir arbeiten laufend daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit nutzt diese Website ein technisches Tool zur Anpassung der Darstellung, mit dem Nutzer z. B. Kontraste erhöhen, Schriftgrößen anpassen oder Inhalte vorlesen lassen können. Dieses Tool soll die individuelle Bedienbarkeit verbessern und bietet eine zusätzliche Hilfestellung insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder kognitiven Einschränkungen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbsteinschätzung nach Prüfung wesentlicher Seitenbestandteile gemäß BITV-Test-Prüfschritten.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Hinweise.
Kontaktstelle:
Stadtverwaltung Wittichenau
Markt 1
02997 Wittichenau
E-Mail: stadtverwaltung@wittichenau.de
Telefon: 035725 / 755-0
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Meldung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
E-Mail: inklusionsbeauftragter@sms.sachsen.de
Webseite: www.inklusion.sachsen.de
Barrierefreie Alternativen
Wenn Sie Inhalte in einer barrierefreien Fassung benötigen (z. B. barrierefreie PDFs, Großdruckversionen, Vorleseoptionen), kontaktieren Sie uns gern. Wir stellen die gewünschten Informationen – soweit möglich – in einer für Sie geeigneten Form zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
ÖFFNUNGSZEITEN DES RATHAUSES
Montag | 8 – 12 u. 13 – 16 |
Dienstag | 8 – 12 u. 13 – 16 |
Mittwoch | 8 – 12 u. 13 – 16 |
Donnerstag | 8 – 12 u. 13 – 18 |
Freitag | 8 – 12 |
IHRE ANFRAGE
Wir sind gern für Sie da und freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.