Der Landkreis Bautzen unterstützt mit einem Ehrenamtsbudget gemeinnützige Vereine und Initiativen sowie Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisiert sind.


Wie läuft das Verfahren?
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt. Füllen Sie einfach das Formular online aus und schließen Sie das Antragsformular ab indem Sie die Schaltfläche “Formular einreichen” bestätigen. Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen. Dieses ist im Jahr 2020 zu verbrauchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was wird gefördert?
Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen

Was wird nicht gefördert?
Investitionen Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme unterstützt werden (z.B. Sportförderrichtlinie, Kulturförderrichtlinie, Richtlinie der Stiftung für das sorbische Volk).

Wie geht es weiter?
Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 31.01.2021 nach. Bitte verwenden Sie hierfür den online bereit gestellten Verwendungsnachweis.

Hier finden Sie die passenden Formulare:
Antragsformular
Verwendungsnachweis

Wer ist Ansprechpartner?
Stadtverwaltung Wittichenau: Beate Hufnagel, Tel. 025725 75520; Beate.Hufnagel@wittichenau.de
Landratsamt Bautzen Beauftragte für das Ehrenamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, Ehrenamt@lra-bautzen.de