Das Landratsamt teilte im Corona-Bericht vom 06.04.2020 mit, wie die Corona-Schutz-Verordnung mit Blick auf Eisdielen interpretiert werden soll. Hierzu hat der Freistaat erklärt, dass der Straßenverkauf möglich ist und dies auch für den sofortigen Verzehr (Waffel/Becher) gilt. Es sollen bevorzugt Abholungen vorgenommen werden. Die Hygienevorschriften des Sozialministeriums sind einzuhalten. Der Verzehr direkt vor der Eisdiele ist nicht möglich. Eiskaufende haben sich sofort nach Kauf des Eises zu entfernen. Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden. Jegliche Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) sind zu entfernen. Gleiches gilt für Imbisse.

TIPP: In der KRABAT-Milchwelt sind seit heute Familienpackungen mit dem hauseigenen KRABAT-Eis erhältlich. Die erweiterten Öffnungszeiten finden Sie hier.