Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Sie sind zwischen 1953 und 1958 geboren und besitzen noch einen Papierführerschein? Dann reservieren Sie jetzt online einen Termin zum Umtausch Ihres Führerscheins.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, auf Grund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar 2022. Bis dahin müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Alle anderen haben noch Zeit.

Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Weitere Informationen zu Fristen, einzureichenden Unterlagen und den Kosten finden Sie unter:

https://www.landkreis-bautzen.de/eu-kartenfuhrerscheine-werden-pflicht-umtauschaktion-beginnt.php

 

Derzeit ist eine Bearbeitung nur mit Terminbuchung möglich.

Termine buchen Sie bitte über die Seite www.landkreis-bautzen.de

 

In dem anliegenden Merkblatt sind noch einmal alle Informationen zusammengefasst.