Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes “Saalau Ziegeleistraße” in der Fassung von November 2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 19.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes “Saalau Ziegeleistraße” in der Fassung von November 2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf Teilen der Flurstücke 121, 122 und 123/1 der Gemarkung Saalau Flur 1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes “Saalau Ziegeleistraße” in der Fassung von November 2018 bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Planentwurf sowie der Artenschutzfachbeitrag liegen

vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 7. Februar 2019

in der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Montag             7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch          7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag       7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag              7.00 bis 12.00 Uhr.

 

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf des Bebauungsplanes “Saalau Ziegeleistraße” mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB –in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und -auf der Homepage der Stadt Wittichenau unter https://wittichenau.de in der Rubrik “Rathaus -+ Aktuelles -+ Bekanntmachungen” eingestellt und zugänglich gemacht.

In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen kann ebenfalls Einsicht genommen werden: -Artenschutzfachbeitrag zur Erfassung der am Standort vorkommenden Arten, -Biotoptypenbericht zur Ermittlung der am Standort vorhandenen Biotoptypen. Im Gebiet wurde das Vorkommen verschiedener Brutvogelarten, Säugetiere sowie Reptilien festgestellt. Im Artenschutzfachbeitrag werden Empfehlungen zu Naturschutz-und Ausgleichsmaßnahmen gegeben. Die ebenfalls ausliegenden Karten zu den Biotoptypen und den Brutvögeln verdeutlichen den Bestand.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Das vereinfachte Verfahren wurde gewählt, um kurzfristig dringend benötigte Bauplätze für Wohngebäude zur Verfügung stellen zu können. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung sowie auf die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. (4) BauGB (Erstellung eines Umweltberichtes) wird in diesem Verfahren verzichtet.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Wittichenau, 20.12.2018

 

Markus Posch

Bürgermeister

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Übersichtskarte

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Planzeichnung

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Planzeichenerklärung

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Textliche Festsetzung 1

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Textliche Festsetzung 2

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Begründung Nov.18

Saalau Ziegeleistr. 2. Auslegung – Artenschutzfachbeitrag