zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebaute Stadt Wittichenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 05.07.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Elsterweg“ in der Fassung vom 29.06.2023 beschlossen und die Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.