Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 einstimmig beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zu senken. Der Hebesatz für die Grundsteuer A sinkt auf 280 % (bisher 335 %). Für die Grundsteuer B sinkt der Hebesatz auf 410 % (bisher 420 %).
Ab 01. Januar 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frist gesetzt, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten beruhen, was nach Auffassung des Gerichtes zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.
Der Wunsch des Gesetzgebers ist es, dass bei der Grundsteuerreform die Aufkommensneutralität gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass das örtliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 gegenüber dem Aufkommen von 2024 nicht steigen soll. Die Stadt Wittichenau kommt diesem Wunsch nach und senkt deshalb die Hebesätze für die Grundsteuern, da im Zuge der Neubewertung der Grundstücke das Messbetragsaufkommen angestiegen ist. Bei der Berechnung der Hebesätze musste allerdings berücksichtigt werden, dass derzeit lt. Sächsischem Städte- und Gemeindetag ca. 20 % der Messbescheide widerspruchsbehaftet sind und insofern noch mit einigen Korrekturen durch das Finanzamt zu rechnen ist.
Auf die einzelnen Bürger wirkt sich die Neufestlegung allerdings unterschiedlich aus. Je nach Neubewertung des Grundstücks werden einige mehr zahlen als vorher und andere wiederum weniger. Darauf hat die Stadt keinen Einfluss. Den neuen Grundsteuermessbetrag je Grundstück hat das verantwortliche Finanzamt auf der Basis der eingereichten Erklärungen der Bürger festgelegt. Bürgermeister Markus Posch stellte zur Ratssitzung folgenden Punkt heraus: „Die Stadt Wittichenau verarbeitet nur weiter, was sie als Messbeträge durch das Finanzamt übermittelt bekommt. Entscheidend sind deshalb möglichst korrekte Angaben durch die Eigentümer.“
Die neuen Grundsteuerbescheide werden den Bürgern Mitte Januar 2025 zugesandt.
Bitte beachten Sie: Leisten Sie für das Jahr 2025 keine Zahlungen mehr auf Basis Ihrer alten Grundsteuerbescheide. Diese verlieren zum Ende des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Sofern Sie der Stadt kein Lastschriftmandat erteilt haben, überprüfen Sie unbedingt Ihre Daueraufträge und passen sie diese rechtzeitig an.