Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2014-2020 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die aktuelle Förderperiode 2014-2020 wurde um zwei Jahre bis 2022 verlängert.

In der Sitzung des Entscheidungsgremiums am 07.03.2022 wurde der 21. Projektaufruf mit folgendem Inhalt gestartet:

Maßnahme C
Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes              200.000 €
Maßnahme D
Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung                                                                        50.000 €
Maßnahme F
Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen                                 67.641 €

Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein:
• natürliche Personen (Privatpersonen)
• Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen)
• nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
• Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e.V.)
• Kommunen

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten können im Regionalbüro erfragt werden.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.

In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4339.htm) begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

Laufzeit 21. Projektaufruf:
Beginn: 08.03.2022   Ende: 08.04.2022

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 08.04.2022 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 30.05.2022 um 13 Uhr statt.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Kontakt und Information:
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Telefon: 035931-165 60
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Telefax: 035931-165 85
Gutsstr. 4 c E-Mail: regional@ohtl.de
02699 Königswartha Internet: www.ohtl.d