Der KulturPass bietet allen jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab sofort können Kulturanbieter in ganz Deutschland ihre Angebote für den KulturPass zur Verfügung stellen. Für die 18-Jährigen wird der KulturPass ab Mitte Juni verfügbar sein, dann können sie ihr Budget über die KulturPass-App einlösen und die Angebote nutzen.

Die Kulturanbietenden können sich ab sofort für einen digitalen Markplatz registrieren (www.kulturpass.de) und dort einen eigenen „Shop“ für ihre Angebote anlegen. Dazu gehören Veranstaltungen wie Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen, Eintrittskarten für Museen sowie physische Produkte wie Bücher, Comics und Musikinstrumente. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden den Anbietern im Nachgang erstattet.
Mit dem KulturPass unterstützt die Bundesregierung junge Menschen in Deutschland dabei, Kultur vor Ort zu erleben und die Vielfalt der Kultur in allen Regionen Deutschlands zu entdecken. Gleichzeitig werden durch den KulturPass die vielen lokalen Kulturanbietenden gestärkt, die weiterhin unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie leiden. Dafür stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung, die Mittel kommen aus dem Kulturetat des Bundes.

Der KulturPass startet 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll das Programm fortgesetzt und erweitert werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein kulturpolitischer Schwerpunkt auf Kulturanbietende vor Ort gelegt. Diese waren von den zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen besonders betroffen und haben erhebliche Umsatzrückgänge erlitten. Sie leiden nach wie vor unter einem starken Publikumsschwund.

Der Fokus des KulturPass liegt daher auf Präsenzformaten wie Veranstaltungen in Theatern, Konzert-/Opernhäusern und Kinos. Ferner teilnahmeberechtigt sind lokale Anbietende vor Ort wie Buchhandlungen und der Musikfachhandel, Plattenläden und weitere kulturelle Veranstaltungsorte wie Museen, Gedenkstätten, Parks, botanische Gärten oder Kirchen. Die zum KulturPass zugelassenen Kulturkategorien orientieren sich dabei an den beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 53, 54 AGVO). Grundsätzlich wird auf flächendeckende Angebote insbesondere auch im ländlichen Raum geachtet. Parallele Streaming-Angebote von Live-Kulturveranstaltungen – z. B. eine Theateraufführung wird vom Veranstaltenden auch digital zur Verfügung gestellt – sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Dadurch kann die Reichweite der Angebote auch im ländlichen Raum erhöht werden.

Weitere Informationen können unter www.kulturpass.de abgerufen werde