Das Landratsamt erließ eine neue Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes.

Wesentlicher Inhalt der Allgemeinverfügung:

Der Konsum von Alkohol im Landkreis Bautzen ist auf folgenden öffentlichen Verkehrsflächen unter freiem Himmel und folgenden öffentlich zugänglichen Orten im Landkreis Bautzen untersagt:

  • im Bereich von Fußgängerzonen
  • vor gastronomischen Einrichtungen 
  • auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen
  • auf Plätzen, auf denen gewöhnlich Wochenmärkte oder Spezialmärkte stattfinden
  • an Haltestellen
  • vor Bahnhofsgebäuden
  • vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften
  • auf Parkplätzen, Parkdecks und Parkhäusern
  • in Park- und Grünanlagen

Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist auf den oben genannten Flächen und Orten nur in mitnahmefähigen und geschlossenen Behältern erlaubt.

Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. November 2021 in Kraft und gilt bis Ablauf des 12. Dezember 2021.

Ihre Rechte

Gegen die Allgemeinverfügung können Sie bis zum 24.12.2021 Widerspruch erheben. Da die Allgemeinverfügung aber sofort vollziehbar ist, müssen Sie sich dennoch an die Verfügung halten. Die vollständige Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.