Das Abfallamt des Landkreises weist darauf hin, dass die Verbrennung pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme besteht nur mit ausdrücklicher Zulassung durch die zuständige Abfallbehörde gemäß § 28 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Pflanzliche Abfälle – wie etwa Garten- oder Grünschnitt – sind daher grundsätzlich – z.B. über die Biotonne – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen und dürfen nicht verbrannt werden.

Annahmestelle für pflanzliche Abfälle im Gemeindegebiet:

VRD Verwertung und Recycling Dresden GmbH
Brischko 42, 02997 Wittichenau

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 7:30 – 16:00 Uhr
  • Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr (nur noch am 08.11.2025)

Bioabfälle aus privaten Haushalten dürfen weiterhin auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden.

Bitte nutzen Sie diese Entsorgungsmöglichkeiten und tragen Sie damit zum Umwelt- und Nachbarschaftsschutz bei.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann es zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Für Rückfragen oder Anträge auf Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an die zuständige Abfallbehörde.

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