Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 07.10.2020 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 16.08.2021 verfügt, den folgenden öffentlichen Feldweg nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege einzutragen:

Bestandsblatt 326 der öFW – Saalau hinter den Scheunen im Ortsteil Saalau

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem neu angelegten Bestandsblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (03.09.2021 – 04.03.2022) in der Stadtverwaltung Wittichenau, 02997 Wittichenau, Markt 1, Zimmer 5 während der Dienststunden
Montag – Mittwoch    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag                 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Freitag                          8.00 – 11.30 Uhr

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie wird in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Stadt Wittichenau eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau einzulegen.

 

Wittichenau, 26.08.2021

Markus Posch
Bürgermeister

 

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis
Bestandsverzeichnis für Feld- und Waldwege
Karte