CORONA-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen ab 01.12.2020
Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen: Kontaktbeschränkungen Ab dem 01.12.2020 sind Treffen nur von max. 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet. Ausnahme: Weihnachten: Ab 23. Dezember dürfen sich max. 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.- Alkohol Der Konsum von Alkohol [...]