Gemäß der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen vom 09.03.,2021 zur Bekämpfung der Geflügelpest gilt für die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänsen Freilandverbot. Damit sind alle Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten. Für die Haltung von Laufvögeln gelten die Anordnungen nicht.

Nähere Informationen finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de.