Am 09.06.2024 sind alle wahlberechtigten Bürger aufgerufen, einen neuen Stadtrat und in den Ortsteilen neue Ortschaftsräte zu wählen. Gleichzeitig werden ein neues EU-Parlament und der Kreistag des Landkreises Bautzen gewählt.  Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl, wenn Sie an diesem Tag nicht selbst ins Wahllokal gehen können.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung der Kandidaten für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen

 

Informationen zur Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. (Bitte warten Sie den Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ab!).

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich –  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Stadtverwaltung Wittichenau
  2. per Fax (035725/70256) oder
  3. durch einfache Email an: stadtverwaltung@wittichenau.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich im Einwohnermeldeamt Wittichenau zu beantragen.

Des Weiteren können Sie auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.