Eltern mit geringem Einkommen können ab dem 1. August auf Antrag beim Jugendamt eine Befreiung von den Kita-Gebühren erhalten. Das “Gute-KiTa-Gesetz” erweitert die bisherige Personengruppe (bisher Bezieher von Sozialhilfe) auch auf Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld. Der Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises Bautzen zu finden bzw. in den Bürgerämtern erhältlich.