Die Ortschaftsräte der Ortsteile Wittichenaus werden aller fünf Jahre gewählt. Sie vermitteln zwischen Bürger und Verwaltung und entscheiden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel u.a. über
- die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht
- die Pflege des Ortsbildes
- die Förderung von Vereinen und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
- die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten
Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Zu diesem Zweck werden mit dem Ortschaftsrat regelmäßig Ortsbegehungen mit dem Bürgermeister durchgeführt.
Bei den Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurden folgende Ortschaftsräte gewählt:
RECHTSGRUNDLAGEN
Zur Ortschaftsverfassung in der Sächsischen Gemeindeordnung
Dubring
Mathias Brückner
Dubring 17
Kathrin Lippitsch
Beate Heffter
Hoske
Anne Reißk
Hoske 11
Silvia Elstner
Joachim Reißk
Keula
Gero Paschke
Keula 36
Anja Brückner
Torsten Polk
Kotten
Hubertus Korch
Kotten 56
Enrico Lange
Michael Zschorlich
Maukendorf
Katharina Witschas
Am Wald 6
Henryk Alte
Madlen Schubert
Rachlau
Manfred Modsching
Rachlau 66
Martin Retschela
Susanne Kockert
Saalau
Georg Szczepanski
Saalau 19
Jürgen Michauk
Gerhard Mögel
Sollschwitz
Georg Brösan
Sollschwitz 72
Norbert Mickel
Sven Scholze
Spohla
Christian Schacht
Spohla 11
Stefan Unglaube
Frank Markus