Neues Förderprogramm zur Stadtsanierung ermöglicht wieder private Bauherren zu fördern

„Unsere Stadt hat mit den Beschlüssen zum Fördergebiet LZP und der Förderregelung für private Maßnahmen die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Zuschuss.

Fördervoraussetzung

Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
Die Maßnahme entspricht dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept.
Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe mit der Stadt Wittichenau
Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Stadt Wittichenau und der STEG abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche und/oder Baugenehmigung einzuholen.


PDF – LZP Gebietsabgrenzung



Vielerlei Baumaßnahmen, die zur
vollständigen Modernisierung/ Instandsetzung der äußeren Gebäudehülle führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:

Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden
Austausch von alten Fenstern und Haustüren

Die Förderung einer Gesamtsanierung inkl. der Innenräume kann im Einzelfall auf Grundlage der Berechnung des Kostenerstattungsbetrages (KEB) ebenfalls erfolgen. Dies ist allerdings ausschließlich bei städtebaulich bedeutenden Gebäuden möglich und bedarf einer vorangehenden Abstimmung mit der Stadt.


Was wird nicht gefördert?

Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
Teilmaßnahmen, die nicht zur vollständigen Modernisierung/ Instandsetzung der äußeren Gebäudehülle führen
Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
Neubaumaßnahmen.


Wie hoch sind die Fördersätze?

Modernisierung und Instandsetzung der äußeren Hülle Gebäude:
max. 25 % der förderfähigen Kosten,
Gesamtmodernisierung und Instandsetzung städtebaulich bedeutender Gebäude:
Fördersatz über 25 % möglich – Grundlage bildet die Berechnung des Kostenerstattungsbetrages (KEB)


In 7 Schritten zum sanierten Objekt

1. Sie vereinbaren mit dem Bauamt der Stadt Wittichenau oder der STEG einen ersten Termin zum unverbindlichen Beratungsgespräch.
2. Die Bautechniker der STEG erheben vor Ort vorhandene Mängel und Missstände. In einem Bericht mit Kostenschätzung erhalten Sie einen ersten Überblick über empfohlene Modernisierungsmaßnahmen.
3. Nun erfolgt die Feinabstimmung mit der Stadt, der STEG und ggf. der Denkmalbehörde über die erforderlichen Bauarbeiten und die Gestaltung. Je nach Umfang der Maßnahme schalten Sie einen Architekten ein.
4. Nach der Einholung von Kostenvoranschlägen für die geplanten Baumaßnahmen stellen Sie den Förderantrag zusammen und reichen diesen mit allen Unterlagen bei der Stadt bzw. STEG ein. Auf dieser Basis wird die genaue Förderung berechnet.
5. In einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Stadt Wittichenau werden alle wichtigen Punkte vertraglich geregelt. Nach Zustimmung zur Vereinbarung durch die Stadt erhalten Sie den Vertrag ausgehändigt.
6. Jetzt können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen und die notwendigen Arbeiten beauftragen! Sie sammeln alle bezahlten Rechnungen und reichen diese bei der STEG für die Auszahlung der Förderraten ein.

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Prüfung der Rechnungen erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Nach Unterzeichnung werden die letzten Fördermittel vereinbarungsgemäß ausbezahlt.“