Noch immer ist es untersagt, im Landkreis Bautzen Wasser mit Pumpen aus Seen, Teichen oder Flüssen zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung  des Landratsamtes Bautzen vom 27.06.2019 gilt nach wie vor und wurde durch die Allgemeinverfügung vom 28.07.2022 ergänzt. Mit der neuen Verfügung darf auch Wasser aus privaten Brunnen zur Bewässerung von Rasen nur zwischen 19:00 und 10:00 Uhr für maximal eine Stunde entnommen werden.

Wer dennoch Wasser aus Gewässern abpumpt, riskiert ein Bußgeld. Auch wer seinen Rasen zwischen 19:00 und 10:00 Uhr länger als eine Stunde mit Brunnenwasser wässert oder zwischen 10:00 und 19:00 Uhr Brunnenwasser für den Rasen verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Gewässer im Landkreis Bautzen führen wegen der anhaltenden Trockenheit überwiegend Niederigwasser. Die angekündigte Wetterlage verspricht keine Besserung. Das Landratsamt Bautzen wird daher in den nächsten Wochen mehr als bisher kontrollieren.