Die Faschingsvorbereitungen sind im vollen Gange. Die Stadtverwaltung Wittichenau möchte alle Faschingsbarbetreiber auf die rechtzeitige Beantragung nachfolgender Anträge hinweisen:

Laut Sächsischer Bauordnung (SächsBO) stellen jegliche anderweitige Nutzungen von Gebäuden als die bauaufsichtlich genehmigte eine Nutzungsänderung im Sinne des § 59 dar, auch wenn es nur vorübergehend ist. Für die zeitweilige Nutzung von Wohnhäusern, Scheunen, Nebengebäuden und anderen leerstehenden oder anderweitig genutzten Gebäuden als Faschingsbar, muss demzufolge eine Nutzungsänderung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt und durch diese genehmigt werden.

Hierzu ist neben dem Bauantrag nach § 68 SächsBO – Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO – ein vereinfachter Grundriss der geplanten Bar mit Grobkonzept der räumlichen Aufteilung (wo stehen Stühle, Bänke, Tische, Sofas etc.) und vor allem mit Angaben der zur Verfügung stehenden Zugänge und Fluchtwege mit Breiten- und Höhenmaßen einzureichen. Aussagen zur Beschaffenheit (Material) von Decken, Wänden und Fußböden sowie, die geplante Personenanzahl, die im Raum untergebracht werden soll, sind in der von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Anlage zum Bauantrag – Nutzungsänderung Faschingsbar Wittichenau – Baubeschreibung einzutragen. Ebenso gehört zum Bauantrag ein vereinfachter Lageplan des Grundstückes mit den vorhandenen Gebäuden und dem Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche sowie der Lage der zugehörigen Toiletten.

Dieser Bauantrag ist 3-fach bis spätestens 17.01.2023 bei der Stadtverwaltung abzugeben und wird direkt an das Landratsamt weitergeleitet.

Nach Sichtung der Unterlagen wird festgelegt, ob und in welcher Art noch ergänzende Unterlagen zur Beantragung der Nutzungsänderung nachgereicht werden müssen bzw. welche Auflagen noch umzusetzen sind. Am 16.02.2023 erfolgt vormittags die Vor-Ort-Begehung durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsicht. Die genauer Zeit wird noch bekanntgegeben.

Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen Frau Koplanski Tel. 035725/75543 gern zur Verfügung und für Anfragen betreffs der Nutzungsänderung Frau Scholze Tel. 035725/75542.

Weiterhin möchten wir bereits jetzt ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Genehmigungen für den öffentlichen Barbetrieb nur für den Zeitraum ab Freitag, den 17.02.2023 – bis Dienstag, den 21.02.2023 erteilt werden.

Die Versammlung aller Barbetreiber findet am 30.01.2023 um 19 Uhr im Rathaus statt. Eine Teilnahme ist unbedingt erforderlich.