Tausende Kunden der Ewag Kamenz im Großraum Kamenz sowie in den Städten Bernsdorf, Lauta und Wittichenau sowie den Gemeinden Elsterheide und Lohsa erhalten in diesen Tagen Korrekturbescheide zu ihrer Trinkwasserabrechnung. Hintergrund sind die seit dem 1. April 2024 geltenden neuen Gebühren und eine veränderte Berechnungsweise der Grundgebühr.

Im November 2023 wurden alle Kunden aufgefordert, ihre Zählerstände zu übermitteln und zusätzlich anzugeben, wie viele Wohneinheiten sich im jeweiligen Gebäude befinden. Diese Angabe unterblieb jedoch bei etwa 8.000 Kunden.

Neue Berechnungen sorgen für Überraschung

Mit der Jahresabrechnung wurden viele Kunden mit einer doppelten Veränderung konfrontiert:
🔹 Die Verbrauchsgebühr wurde von 1,39 auf 1,79 Euro pro Kubikmeter erhöht.
🔹 Die Grundgebühr für einen gängigen Qn 2,5-Zähler beträgt nun 13 Euro pro Monat für die erste Wohneinheit. Jede weitere Wohneinheit wird mit 6 Euro zusätzlich berechnet.

Beispiel: Ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten zahlt jetzt insgesamt 19 Euro pro Monat für den Zähler (13 € + 6 €), was pro Wohneinheit 9,50 Euro bedeutet – bislang waren es 6,50 Euro.

Fehlende Angaben führten zu pauschalen Berechnungen

Wer die Anzahl der Wohneinheiten nicht gemeldet hatte, wurde automatisch mit drei Wohneinheiten berechnet – wie bereits im November angekündigt.

Viele Betroffene haben inzwischen die fehlenden Angaben nachgereicht und warten jetzt auf Korrekturbescheide, die ab dieser Woche versendet werden. Ursprünglich sollte für die Korrektur eine Bearbeitungsgebühr von 5,65 Euro anfallen. Nach Abstimmung zwischen der Ewag Kamenz und dem Aufsichtsrat wurde jedoch beschlossen, auf diese Gebühr zu verzichten.

Was passiert mit säumigen Kunden?

Rund 2.000 Kunden haben bislang keine Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten gemacht. Diese erhalten in den kommenden Tagen eine erneute Aufforderung zur Meldung. Sollte auch darauf keine Reaktion erfolgen, bleibt es bei der pauschalen Berechnung von drei Wohneinheiten pro Zähler.

Hintergrund der Gebührenerhöhung

Die Anpassung der Trinkwasserpreise erfolgt nach fast 25 Jahren stabiler Entgelte. Die steigenden Betriebskosten sowie notwendige Investitionen in die Infrastruktur machten eine Erhöhung erforderlich. Dabei handelt es sich um eine kostendeckende Maßnahme, da die Trinkwasserversorgung – ebenso wie die Abwasserentsorgung – keinen Gewinn erwirtschaften darf.