Die LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (kurz: OHTL) startet den Aufruf für Kleinprojekte 2025 in Höhe von 165.000 Euro. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 2.000 bis zu maximal 20.000 Euro können zu 80 Prozent gefördert werden, wenn sie in folgende zwei Maßnahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie eingeordnet werden können:

  • A.3 Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde (z.B. bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung, bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen, generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes) oder
  • C.1 Entwicklung landtouristischer Angebote (z.B. Errichtung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur, z.B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u.a.).

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 06. März 2025. Antragsberechtigt sind Kommunen und nicht-gewinnorientierte Organisationen, wie eingetragene Vereine, Stiftungen oder Körperschaften. Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums findet am 05. Mai 2025 statt.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, die zwischen Juni und September 2025 fertig umgesetzt und bis spätestens Ende Oktober 2025 beim Regionalmanagement abgerechnet werden.

Die Beratung zu geplanten Vorhaben durch das Regionalmanagement in Königswartha wird im Vorfeld der Bewerbung empfohlen (Kontakt per E-Mail: regional@ohtl.de und Telefon: 035931/16560). Die vollständigen Aufrufunterlagen (s. Anlage) sind veröffentlicht unter: https://ohtl.de/foerderung/aufrufe-rb/