Bekanntmachung der Stadt Wittichenau zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 07.10.2020 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 16.08.2021 verfügt, den folgenden öffentlichen Feldweg nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und [...]