Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, hilft der Freistaat Sachsen mit dem Programm »Sachsen hilft sofort« Unternehmern, landwirtschaftlichen Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in ganz Sachsen schnell und unbürokratisch.

Die Antragstellung und Beratung erfolgt ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Antragsberechtigt sind Selbstständige und Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz 1 Million Euro nicht übersteigt.

Mit dem Sofortprogramm »Sachsen hilft sofort« stellt der Freistaat innerhalb von 48 Stunden eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Sie wird zinslos und auf drei Jahre tilgungsfrei gewährt. Bei Unternehmen und Selbstständigen, welche die jetzt entgangenen Gewinne nicht nachholen können, wird nach frühestens 36 Monaten geprüft, ob eine Stundung möglich ist oder die Voraussetzungen vorliegen, auf eine Rückzahlung zu verzichten. Vorteil der Soforthilfe ist es, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Geld schnell und flexibel ausgereicht werden kann.

Nähere Informationen  finden Sie unter: www.sab.sachsen.de