Die Landesdirektion Sachsen informierte das Landratsamt Bautzen, dass das Osterreiten in diesem Jahr untersagt ist. Bis vorerst zum 5. April gilt die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums, die eine strenge Ausgangsbeschränkung regelt. Außerdem ist aber zu beachten, dass die am 19. März 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung zur Untersagung von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen von Menschen eine vorläufig Gültigkeit bis 20. April 2020 hat. Somit ist das Osterreiten nicht möglich.