Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hoske Stadt Wittichenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Hoske Süd“ in der Fassung vom 09.12.2020

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 09.12.2020 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hoske Süd“ in der Fassung vom 09.12.2020 beschlossen und die textliche Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Das Plangebiet liegt auf den Flurstücken 151, 153 und auf Teilen der Flurstücke 145/3 und 155/1 Gemarkung Hoske Flur 1.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Hoske Süd“ bestehend aus Satzungstext im Entwurf vom 09.12.2020, Plan zur Ergänzungssatzung im Entwurf vom 09.12.2020 und textlicher Begründung im Entwurf vom 09.12.2020 mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ergänzungssatzung liegen
                                           vom 04. Januar 2021 bis einschließlich 12. Februar 2021
in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag               7.00 bis 12.00 Uhr            und        13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag             7.00 bis 12.00 Uhr            und        13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch            7.00 bis 12.00 Uhr            und        13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag       7.00 bis 12.00 Uhr            und        13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag               7.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hoske Süd“ mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal eingestellt und zugänglich gemacht.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Wittichenau, 14.12.2020

Markus Posch
Bürgermeister

Satzungstext
Begründung
Plan “Hoske Süd”