Zur Unterstützung des Distanzunterreichtes in der Pandemie können SGB-II-Leistungsempfänger jetzt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte pro schulpflichtigem Kind beantragen. Dies gilt rückwirkend bis Anfang des Jahres.

Der Zuschuss kann beantragt werden, wenn

  • das Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht,
  • nicht älter als 25 Jahre ist,
  • das Kind pandemiebedingt am Distanz-Schulunterricht teilnimmt,
  • und die Schule oder Dritte die Geräte nicht zur Verfügung stellen können.

Der Mehrbedarf sollte 350,00 Euro je Kind für alle digitalen Endgeräte (Tablet, Computer, Zubehör, Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht überschreiten, wobei der Anschaffungspreis für den Drucker auf alle zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Schülerinnen und Schüler aufgerechnet wird.
Der Mehrbedarf kann rückwirkend ab dem 01.01.2021 anerkannt werden.

Um die Zuwendung geltend machen zu können, nutzen Sie bitte dieses Formular und lassen sich die Notwendigkeit von der Schule bestätigen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit der Nutzung digitaler Endgeräte im häuslichen Lernen Formular