Das Landratsamt erreichen derzeit viele Anfragen, ob das Hexenbrennen in diesem Jahr stattfinden kann. Zahlreiche Gemeinden berichten, dass bereits Brennmaterial an den bekannten Ablageplätzen gesammelt wird. Dazu erklärt das Landratsamt: Eine Aussage über die am 30. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote kann derzeit nicht getroffen werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 20. April 2020.