Bekanntmachung der Stadt Wittichenau nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Keula – Ortsausgang Spohla“ in der Fassung vom Oktober 2018
Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 24.10.2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Keula – Ortsausgang Spohla“ in der Fassung vom Oktober 2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet liegt auf Teilen der Flurstücke 340/2, 373/2 und 371/3 der Gemarkung Keula Flur 1.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Keula – Ortsausgang Spohla“ bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Planentwurf sowie der Artenschutzfachbeitrag vom Juli 2018 liegen
vom 12. November 2018 bis einschließlich 14. Dezember 2018
in der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung „Keula – Ortsausgang Spohla“ mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal eingestellt und zugänglich gemacht.
In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen kann ebenfalls Einsicht genommen werden:
– Artenschutzfachbeitrag zur Erfassung der am Standort vorkommenden Arten,
– Biotoptypenbericht zur Ermittlung der am Standort vorhandenen Biotoptypen.
Der Artenschutzfachbeitrag enthält Untersuchungen zu im Gebiet vorkommenden Vogelarten. Es werden Empfehlungen zu Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben. Die ebenfalls ausliegenden Karten zu den Biotoptypen und den Brutvögeln verdeutlichen den Bestand.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Wittichenau, 25.10.2018
Markus Posch
Bürgermeister