Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) gibt den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2026 bekannt. Das Programm hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben Impulse für die Innenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen. Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Angebote der Bildung und Betreuung, Freizeitangebote sowie die medizinische Grundversorgung unterstützt. Die Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen trägt zu einem attraktiven Ortsbild bei.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben der Dorfentwicklung sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen/Grundversorgung gemäß der geltenden Fassung der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung.
Zur Stärkung der Ortszentren werden gefördert:
1. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen zur Erhaltung oder Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen.
2. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen zur Schaffung, Verbesserung und Sicherung von Schulen, Hort und Kita,
3. Baumaßnahmen zur Schaffung, Verbesserung und Erhaltung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Freibäder,
4. Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen.
Zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung werden gefördert:
5. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen für medizinische Einrichtungen.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden der OHTL.
Das Budget unserer Gruppierung (LEADER-Regionen Westlausitz, Lausitzer Seenland, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Dresdner Heidebogen, Bautzener Oberland) beträgt 1.914.318 €. In der Abstimmung des Vitale Dorfkerne Entscheidungsgremiums wurden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
- Fördersatz: 75 %
- Mindestzuschuss: 20.000 €
- Höchstzuschuss: 250.000 €
Die Projektunterlagen müssen bis zum 26.05.2026 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail beziehungsweise per Post vorliegen. Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha