Der Landkreis Bautzen erläßt mit Wirkung vom 03.02.2021 eine Allgemeinverfügung bezüglich der Festlegungen von Alkoholzonen. Neben in der Anlage festgelegten Orte in Bautzen, Kamenz und Bernsdorf besteht ein Verbot an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen, Tankstellen sowie an Groß- und Einzelhandelsgeschäften.

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Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26.01.2021 können Sie hier finden.