Da der Landkreis Bautzen am Dienstag, 7. September 2021, laut RKI den fünften Tag in Folge einen Inzidenzwert über 10 aufweist, gilt ab Donnerstag, 9. September 2021, in vielen Bereichen wieder eine Maskenpflicht. Zu den Bereichen zählen:

  • geschlossene Räume von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten
  • Innengastronomie abseits des eigenen Platzes
  • Veranstaltungen und Feste in Innenräumen abseits des eigenen Platzes
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich abseits des eigenen Platzes
  • Behörden (sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt),
  • Sporthallen im Innenbereich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt
  • Hallenbäder und Saunen aller Art, außer bei Personen, die sich im Badebereich von Schwimmbädern oder in Saunen aufhalten
  • Beherbergung, einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung, jeweils im Innenbereich
  • Diskotheken, Clubs, Bars (ohne feste Sitzplätze) im Innenbereich
  • touristische Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich
  • Großveranstaltungen bis zu 5.000 Personen im Innenbereich abseits des eigenen Platzes

Bereiche, in denen auch bisher eine Maskenpflicht galt (ÖPNV, körpernahe Dienstleistungen, Ärzte, etc.) sind in der Auflistung nicht enthalten. Diese gelten jedoch weiterhin.

Mit Überschreiten der 10er-Inzidenz sind keine erweiterten Testpflichten oder Auflagen zur Kontakterfassung verbunden.