Da die fünfjährige Amtsperiode des derzeitigen Friedensrichters und seiner Stellvertreterin in Kürze endet, muss der Stadtrat der Stadt Wittichenau in einer der nächsten Sitzungen einen neuen Friedensrichter und dessen Stellvertreter wählen.

Personen, die Interesse an der Ausübung dieser Ehrenämter haben, werden daher gebeten, sich bis zum 30.06.2024 bei der Stadtverwaltung Wittichenau schriftlich zu bewerben.
Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Künze (Tel. 035725 755 36; simone.kuenze@wittichenau.de).

Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Streitigkeiten zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung).

Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Die Bewerber/innen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein.

Friedensrichter/in bzw. Stellvertreter/in kann nicht sein, wer
– als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
– die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
– das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,
– die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
– durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
– nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt,
– gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
– für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

Wittichenau, 15.03.2024

 

Markus Posch
Bürgermeister