Die Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben. In der Klammeraufzählung sind Wochenmärkte nicht enthalten. Damit wird bewusst die Erlaubnis der Öffnung von Wochenmärkten aus der Allgemeinverfügung Veranstaltungen vom 20. März 2020 aufgehoben.

Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften nicht wie z. B. in Supermärkten umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht mehr geöffnet werden.