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DESCRIPTION:Aktuelle Informationen zum neuen Busfahrplan ab 01.01.2022
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DESCRIPTION:Werte Bürgerinnen und Bürger\, \ndie nächste Sitzung des Stadtrats der Stadt Wittichenau findet unter Beachtung der 3G-Regel \n                    am Mittwoch\, den 8. Dezember 2021\, um 19.00 Uhr \nim Bahnhofssaal\, Am Bahnhof 3\, statt. \n Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021 dürfen Sitzungen des Stadtrats derzeit nur unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. Der Zutritt zum Sitzungsraum ist daher auch für Besucher nur mit gültigem Impf-\, Genesenen- oder Testzertifikat möglich. Des Weiteren besteht nach § 5 Abs. 3 Nr. 8 SächsCoronaNotVO auch während der Sitzung am Sitzplatz die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. \nWir bitten um Beachtung des hier und im Internet bekanntgemachten Hygienekonzeptes! \n  \nTagesordnung  (öffentlicher Teil): \n0. Protokollkontrolle\n1. Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abwasser\n2. Beschluss zum Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasser\n3. Beschluss zur Haushaltssatzung 2022 der Stadt Wittichenau\n4. Beschluss zu den Stadtratssitzungsterminen 2022\n5. Beschluss zur Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten ab 01.01.2022\n6. Beschluss zur Verwendung einer pauschalen Finanzzuweisung des Freistaates Sachsen zur Stärkung des ländlichen Raumes\n7. Beschluss zur Billigung und Offenlage des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Kamenzer Straße Mitte“\n8. Beschluss zur Aufhebung der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Maukendorf „An der Windmühle“\n9. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“\n10. Beteiligungsbericht 2020\n11. Bekanntmachung von Beschlüssen des Vergabeausschusses\n12. Anfragen von Einwohnern\n13. Mitteilungen / Anfragen \n  \nWittichenau\, 26.11.2021 \nMarkus Posch\nBürgermeister \n  \n  \nHygienekonzept für Stadtrats- und Ausschusssitzungen unter Corona-Bedingungen \nBasis:      SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021; Schreiben des SSG vom 22.11.2021 \nSitzungen des Stadtrates der Stadt Wittichenau und seiner Ausschüsse haben derzeit auf der Basis der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 (SächsGVBl. S. 1261) unter Beachtung des folgenden Hygienekonzeptes stattzufinden: \n\nSitzungen der o.g. Gremien finden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaNotVO sowohl für Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter als auch für Besucher unter Anwendung der 3G-Regelung statt. Das heißt\, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis sowie Getestete mit einem gültigen Nachweis über einen negativen Test aus einem Testzentrum Zutritt haben. Die Zutrittsberechtigung wird am Eingang zum Gebäude oder zum Sitzungsraum von einem Vertreter der Stadtverwaltung kontrolliert.\nSitzungen der o.g. Gremien finden nur in Räumen statt\, die groß genug sind\, dass sowohl die Sitzungsteilnehmer als auch Besucher bzw. Vertreter der Öffentlichkeit den Mindestabstand von 1\,5 Metern einhalten können. Dieser Mindestabstand ist auch im Außenbereich und auf den Verkehrsflächen einzuhalten.\nAm Eingang in den Sitzungsraum wird Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereitgestellt.\nAuf den Freiflächen vor dem Sitzungsgebäude sowie im Sitzungsgebäude besteht die Pflicht zum (korrekten)Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Pflicht gilt auch am Sitzplatz der Teilnehmer. Nur Sitzungsteilnehmer oder Besucher\, die ihr Rederecht ausüben\, sind hiervon für die Zeit ihres Vortrages befreit.\nBesucher der Sitzungen\, die im Sitzungsprotokoll nicht namentlich vermerkt werden\, müssen Formulare zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Dafür ist möglichst der eigene Kugelschreiber zu benutzen.\nVerstößt ein Stadtratsmitglied gegen die Teilnahmepflicht\, z. B. weil es keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder sich keinem Test unterziehen möchte\, kann dies gemäß § 19 Abs. 4 SächsGemO mit Ordnungsgeld sanktioniert werden.\n\nIm Rahmen des Hausrechts kann der Bürgermeister Ratsmitglieder oder Besucher\, die sich während der Sitzung nicht oder nicht ordnungsgemäß an die in Punkt 4 angeordnete Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung halten\, nach vorheriger Ermahnung aus dem Sitzungsraum verweisen. \n  \nWittichenau\, 26.11.2021 \nMarkus Posch\nBürgermeister
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