Hilfspaket der Bundesregierung

Hilfen für Familien und Eltern, Schutz vor Insolvenzen, Mieterschutz, Zahlungserleichterungen der Künstlersozialversicherung, Stundungen für Verbraucherdarlehen und weitere Maßnahmen sind Teil eines Hilfspaketes der Bundesregierung.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

 

Soforthilfe-Zuschuss Bund

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp#program_conditions

 

Stundung von Sozialversicherungsleistungen

Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden. Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März 2020 bis April 2020 gestundet werden.

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

 

Liquiditätshilfen für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt darüber hinaus Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus bereit, bei denen aufgrund von Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten, dadurch veränderter Agrarpreise oder aufgrund von Engpässen bei Saisonarbeitern geringere Erlöse und/oder steigende Kosten zu erwarten sind. Die Hilfen können von den Unternehmen bei ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Die Programmbedingungen sind unter www.rentenbank.de abrufbar. Ansprechpartner sind aufgeführt unter:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/foerdergeschaeft-kontakte/

 

Soforthilfe-Darlehen für sächsische Einzelunternehmer

Mit diesem Soforthilfe-Darlehen »Sachsen hilft sofort« werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler vom Freistaat unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Hilfe richtet sich an Unternehmen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.

Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.

Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

Kontakt: SAB-Hotline 0351 4910-1100 bzw. E-Mail corona@sab.sachsen.de

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

 

KfW-Corona-Hilfe: Liquiditätshilfen für mittelständische und große Unternehmen

Mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können einen KfW-Kredit ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 1 Milliarde Euro beantragen. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel für das Sonderprogramm sind unbegrenzt.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Arbeitskräfte für die Landwirtschaft

Zur Vermittlung insbesondere von Erntehelfern für die Landwirtschaft hat die Vereinigung “Maschinenring”, ein Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe, die Vermittlungs-Plattform www.daslandhilft.de für Arbeitskräfte gestartet. Hier können sich Beschäftigte melden, die beispielsweise in der Gastronomie, Hotellerie oder anderen Wirtschaftszweigen arbeiten und gerade freigestellt sind.

www.daslandhilft.de

 

Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur

Demnach haben nun schon Unternehmen einen Anspruch auf Kurzarbeiter-Regelung, wenn allein zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen sind. Bislang lag die Grenze bei einem Drittel. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit voll erstattet. Normalerweise wird die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf zwölf Monate beschränkt, jetzt kann es auf 24 Monate verlängert werden. Zudem müssen erkrankte Arbeitnehmer sich nicht ihre Überstunden oder Arbeitszeitkonten anrechnen lassen, was bislang üblich war.

Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Telefon 0800 4555520 (gebührenfrei)

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

 

Berufspendler aus Tschechien und Polen

 

Für Berufspendler aus Tschechien und Polen aus dem Gesundheitssektor, die wegen der aktuellen Grenzregularien nicht täglich nach zu Hause zurückkehren können, sind jetzt die Antragsunterlagen freigeschaltet worden. Der Freistaat Sachsen unterstützt diese mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Person und Tag in Höhe von 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige.

Information Landesdirektion

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html?_cp=%7B%7D#a-4499