Am 4. Dezember 2018 hat die Staatsregierung des Freistaates Sachsen eine neue Richtlinie beschlossen, auf deren Basis die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum über zinsgünstige Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gefördert werden.

Die Förderung richtet sich sowohl an junge Menschen, die Wohneigentum erwerben wollen, als auch an ältere Menschen, die ihr Wohneigentum im ländlichen Raum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. Für die Bau- und Sanierungsfinanzierung 2019 stehen 40 Millionen Euro bereit.

Den aktuellen Zinssatz der Förderdarlehen nach dieser Richtlinie finden Sie im Internet unter:

https://www.sab.sachsen.de/service-kontakt/konditionen-für-immobilienfinanzierungen/index.jsp

Der Zinssatz beträgt derzeit 0,75 % (Stand 01.03.2019).

Die Zinsen werden für die gesamte Laufzeit des Darlehens zugesagt.

Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 25 Jahren betragen (maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Beantragung geltende Zinssatz).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich der Wohnraum im ländlichen Raum befinden, selbst genutzt werden muss und dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

– bei Alleinstehenden 60.000 Euro und

– bei Ehe- bzw. Lebenspartnern 100.000 Euro

(für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro).

Die Förderrichtlinie soll dazu beitragen, den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert zu machen und auch jungen Menschen einen Anreiz zu bieten, sich bezahlbares Wohneigentum jenseits der Großstädte anzueignen.

Bei Interesse informieren Sie sich bitte über den genauen Inhalt der Richtlinie in der Stadtverwaltung, Zimmer 7, oder im Internet unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/17903/37876.html    oder

http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/RL_Wohneigentum_laendl._Raum.pdf .

 

Wittichenau, 06.03.2019

 

Markus Posch

Bürgermeister