Im Landkreis Bautzen dürfen ab Dienstag, 6. April 2021, auch Geschäfte, Zoos, botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie körpernahe Dienstleistungen nach vorheriger Terminbuchung und für Kunden mit Nachweis eines negativen tagesaktuellen Corona-Testergebnisses wieder öffnen. Auch Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, wird wieder zugelassen.

Hintergrund der neuen Allgemeinverfügung ist eine Regelung der aktuellen Corona Schutz-Verordnung. Demnach dürfen Landkreise unabhängig von der Inzidenz Lockerungen bei entsprechenden Hygiene- und Testkonzepten ermöglichen. Diese gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt. Aktuell liegt dieser Wert bei 945. Der Landkreis Bautzen hatte zunächst die Entwicklung der Auslastung über das Oster-Wochenende abgewartet und am Ostermontag über die erneuten Lockerungen entschieden.

Sonderamtsblatt mit Allgemeinverfügung vom Ostermontag