Konsum von Alkohol auf öffentlichen Flächen unter freiem Himmel ist untersagt
Das Landratsamt erließ eine neue Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Wesentlicher Inhalt der Allgemeinverfügung: Der Konsum von Alkohol im Landkreis Bautzen ist auf folgenden öffentlichen Verkehrsflächen unter freiem Himmel und folgenden öffentlich zugänglichen Orten im Landkreis Bautzen untersagt: im Bereich von Fußgängerzonen vor gastronomischen Einrichtungen auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen auf Plätzen, auf denen gewöhnlich Wochenmärkte oder Spezialmärkte stattfinden an Haltestellen vor Bahnhofsgebäuden vor dem Eingangsbereich [...]